Machen Sie sich schlau - es zahlt sich aus!
Nutzen Sie den Bildungsscheck!

Was wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land NRW Menschen, die das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen und stärkt die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Betriebe bzw. Beschäftigte werden gezielt an berufliche Weiterbildung herangeführt und die Beschäftigungsfähigkeit wird gefördert. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist eine Bildungsberatung durch anerkannte Bildungsberatungsstellen. Keine Anmeldung bei Weiterbildungsträgern ohne vorherige Beratung!

Beschäftigte und Unternehmen - wer den Bildungsscheck erhält.
Beschäftigte, die in unsicheren Arbeitsverhältnissen arbeiten oder in Sachen Weiterbildung bislang wenig aktiv sind, können jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Dazu gehören Menschen, die keinen Berufsabschluss haben oder seit Langem nicht im erlernten Beruf arbeiten, befristet Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre, Zeitarbeitskräfte oder Berufsrückkehrende.

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks erhalten. Bevorzugt sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur beschriebenen Gruppe gehören.

Existenzgründerinnen und -gründer sowie alle anderen Beschäftigten können alle zwei Jahre einen Bildungsscheck nutzen. Voraussetzung: Sie haben im laufenden und vorangegangenen Jahr keine Weiterbildung begonnen. 

In welchem Umfang wird gefördert?
Bilden sich Beschäftigte weiter, übernimmt das Land die Hälfte der Kursgebühren, maximal 500 € pro Bildungsscheck.  Beschäftigte erhalten maximal 1 Bildungsscheck. Unternehmen erhalten für ihre Beschäftigten maximal 
20 Bildungsschecks
pro Kalenderjahr.

Wofür kann der Bildungsscheck verwendet werden?
Der Bildungsscheck kann für unterschiedliche Weiterbildungsangebote genutzt werden, die mehr als 6 Unterrichtsstunden umfassen. Gefördert werden z.B. Angebote im Bereich Sprachen oder im Projektmanagement, EDV-Kurse, Medienbildung oder Arbeitstechniken. Wichtig ist, dass es sich um eine Weiterbildung mit beruflichem Bezug handelt. 

Wer berät?
Der Inanspruchnahme von Bildungsschecks geht eine verpflichtende Bildungsberatung voraus. Die Weiterbildungsberatung des Beruflichen Weiterbildungsverbund Bielefeld (BWB) e.V. ist eine  anerkannte Beratungsstelle. 
Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck unter
www.weiterbildungsberatung-nrw.de und www.bildungsscheck.nrw.de
Zur schnelleren Orientierung gibt es den "Quick-Check-Bildungsscheck", der von Bildungsscheck-Interessierten zur Abfrage der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen genutzt werden kann.

Machen Sie sich schlau - es zahlt sich aus!

Auskünfte, eine Beratung und den Bildungsscheck erhalten Sie beim BWB bei

Renate Gebhardt
Telefon:     0521 - 6 27 74
Fax:           0521 - 6 27 89
E-Mail:      bwb-bi@t-online.de


 

 

 

 

 

 

nach oben