Was
wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land NRW Menschen, die das Thema
Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen und stärkt die
Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Betriebe bzw.
Beschäftigte werden gezielt an berufliche Weiterbildung herangeführt und
die Beschäftigungsfähigkeit wird gefördert. Voraussetzung für die
Inanspruchnahme eines Bildungsschecks ist eine Bildungsberatung durch
anerkannte Bildungsberatungsstellen. Keine Anmeldung bei
Weiterbildungsträgern ohne vorherige Beratung!
Beschäftigte und Unternehmen - wer den Bildungsscheck erhält.
Beschäftigte, die in unsicheren Arbeitsverhältnissen arbeiten oder in
Sachen Weiterbildung bislang wenig aktiv sind, können jährlich einen
Bildungsscheck erhalten. Dazu gehören Menschen, die keinen
Berufsabschluss haben oder seit Langem nicht im erlernten Beruf arbeiten,
befristet Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50
Jahre, Zeitarbeitskräfte oder Berufsrückkehrende.
Unternehmen mit weniger als 250
Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks erhalten. Bevorzugt sind dabei
diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur beschriebenen
Gruppe gehören.
Existenzgründerinnen und -gründer sowie
alle anderen Beschäftigten können alle zwei Jahre einen Bildungsscheck
nutzen. Voraussetzung: Sie haben im laufenden und vorangegangenen Jahr
keine Weiterbildung begonnen.
In welchem Umfang wird gefördert?
Bilden sich Beschäftigte weiter, übernimmt das Land die Hälfte der
Kursgebühren, maximal 500 € pro Bildungsscheck. Beschäftigte
erhalten maximal 1 Bildungsscheck. Unternehmen erhalten für ihre Beschäftigten maximal
20 Bildungsschecks pro Kalenderjahr.
Wofür kann der Bildungsscheck verwendet
werden?
Der Bildungsscheck kann für unterschiedliche Weiterbildungsangebote
genutzt werden, die mehr als 6 Unterrichtsstunden umfassen. Gefördert
werden z.B. Angebote im Bereich Sprachen oder im Projektmanagement,
EDV-Kurse, Medienbildung oder Arbeitstechniken. Wichtig ist, dass es sich
um eine Weiterbildung mit beruflichem Bezug handelt.
Wer berät?
Der Inanspruchnahme von Bildungsschecks geht eine verpflichtende
Bildungsberatung voraus. Die Weiterbildungsberatung des Beruflichen
Weiterbildungsverbund Bielefeld (BWB) e.V. ist eine anerkannte Beratungsstelle.
Weitere Informationen rund um den
Bildungsscheck unter
www.weiterbildungsberatung-nrw.de
und www.bildungsscheck.nrw.de
Zur
schnelleren Orientierung gibt es den "Quick-Check-Bildungsscheck",
der von Bildungsscheck-Interessierten zur Abfrage der grundsätzlichen
Fördervoraussetzungen genutzt werden kann.
Machen Sie sich schlau - es zahlt sich aus!
Auskünfte, eine Beratung und den
Bildungsscheck erhalten Sie beim BWB bei
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