Auch 2018 gibt es den Bildungsscheck NRW sowohl für Bürgerinnen und Bürger wie auch für KMU (kleine und mittlere Unternehmen mit max. 249 Beschäftigen). In der neuen ESF Förderphase (Europäischer Sozialfonds) richtet sich der Bildungsscheck NRW vor allem an Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Wer die folgenden Konditionen erfüllt, kann den Bildungsscheck grundsätzlich erhalten
Selbständige und Freiberufler können den Bildungsscheck nicht erhalten.
Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck unter:
www.weiterbildungsberatung.nrw
www.bildungsscheck.nrw.de
Onlinecheck
Zur schnelleren Orientierung gibt es den "Quick-Check-Bildungsscheck", der von Bildungsscheck-Interessierten zur Abfrage der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen genutzt werden kann.
Betriebe mit weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (mit Arbeitsstätte in NRW) können im Zeitraum von zwei Kalenderjahren maximal zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten beantragen – ausgenommen ist der öffentliche Dienst. Der Betrieb trägt den Eigenanteil. Das Arbeitnehmerbrutto darf maximal 39.000 EURO im Jahr betragen
Qualifizierungsinhalte können beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken, Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Ebenso können Nachqualifizierungen, die für die volle Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifizierungen notwendig sind, bezuschusst werden.
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen sowie der Erwerb, die Aktualisierung und die Erweiterung von Fahrerlaubnissen und Fahrausweisen (z. B. Gabelstaplerschein).